Illegaler Welpenhandel: Auch Erwerb wird bald strafbar
Die Koalitionsparteien haben eine Novelle zum Tierschutzgesetz im Nationalrat eingebracht. Damit werden strengere Regeln zum Schutz von Haus- und Heimtieren eingeführt.
Halter von Hunden oder exotischen Tieren müssen künftig einen Sachkundenachweis vorweisen. Das Qualzuchtverbot wird verschärft und Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel werden verstärkt. „Mit dem zweiten Tierschutzpaket verhindern wir viel Leid für Haustiere. Das Verbot von Qualzucht kann endlich wirksam durchgesetzt werden, und Züchter müssen strenge Auflagen erfüllen. Ich bin froh, dass dieses wichtige Vorhaben nun finalisiert werden konnte“, so Tierschutzminister Johannes Rauch. Das Gesetz soll im Juli beschlossen werden.
Jeder 3. Haushalt hat ein Haustier
Haustiere leben in jedem dritten österreichischen Haushalt, besonders beliebt sind Hunde und Katzen, aber auch exotische Tiere wie Amphibien, Reptilien und Papageien. Nachdem im Sommer 2022 das erste Tierschutzpaket beschlossen wurde, folgt nun ein weiteres umfangreiches Paket zum Schutz von Heimtieren. Die Nachfrage nach überzüchteten Tieren ist wegen ihres besonderen Aussehens gestiegen. Dies führt für die Tiere oft zu lebenslangen Qualen. Züchter , die mit kranken Tieren züchten, werden künftig stärker zur Verantwortung gezogen. Eine wissenschaftliche Kommission wird die Qualzuchtmerkmale genau definieren und Zuchtprogramme überprüfen.
Strenge Kontrollen sind vorgesehen
Die Novelle enthält auch Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Im Ausland unter schlechten Bedingungen gezüchtete Tiere sollen nicht mehr importiert oder verkauft werden dürfen. Auch der Erwerb solcher Tiere wird strafbar. Um die Herkunft von Hunden nachvollziehbarer zu machen, müssen sie künftig gechipt und in der Heimtierdatenbank registriert werden. Dies erleichtert den Kampf gegen illegalen Welpenhandel.
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