Nachbar verstarb nach Covid: Ist Kärntnerin schuld an seinem Tod?
Der Prozess rund um den Fall einer tödlichen Corona-Ansteckung wird neu aufgerollt. Einer Kärntnerin wird vorgeworfen, ihren Nachbarn mit Covid infiziert zu haben. Für ihn hatte das tödliche Folgen, er verstarb kurze Zeit später.
Der Corona-Prozess ging damals im Frühjahr 2023 über die Bühne. Im Juli desselben Jahres wurde die Kärntnerin schließlich vom Landesgericht Klagenfurt für schuldig gesprochen.
Prozess wird neu aufgerollt
Dieses Urteil wurde allerdings von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt „hinsichtlich der freisprechenden Fakten“ bekämpft, wie es im Verhandlungsspiegel heißt und weiter: „Das
Oberlandesgericht Graz hat in diesen Punkten der Berufung Folge gegeben, den
Sprachaufruf aufgehoben und an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung zurück
verwiesen.“ Genau jenes neues Urteil soll nun am Mittwoch, dem 10. April, neu verhandelt werden. Den Vorsitz übernimmt Richterin Sabine Götz.
Tödliche Ansteckung
Der Kärntnerin wird laut Verhandlungsspiegel vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und grobfahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie soll, obwohl sie eine nachgewiesene Corona-Infektion hatte, im Dezember 2021 Kontakt mit ihrem Nachbar gehabt haben. Eine FFP2-Maske trug sie dabei nicht. Für ihren Nachbarn hatte die Ansteckung tödliche Folgen. Die Covid-19-Infektion führte bei ihm zu einer Lungenentzündung. Am 21. Jänner 2022 verstarb der Mann schließlich an akutem Lungenversagen (ARDS).