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/ ©pixabay.com/moerschy

Automatischer Steuerausgleich: Wer nun hunderte Euro aufs Konto bekommt

Wer bis Ende Juni keinen Antrag zum Steuerausgleich eingereicht hat, für den wird nun ein automatischer Steuerausgleich durchgeführt. Welche Voraussetzungen dafür gelten, liest du hier.

von Anja Mandler
Anja Mandler Online-Redakteurin Leitung Steiermark
1 Minute Lesezeit(181 Wörter)

Seit 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ein Sozialversicherungserstattungsbetrag wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet, außer es wurde auf die automatische Durchführung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verzichtet. Es ergeht somit – ohne Antrag – ein Steuerbescheid. Im Anschluss wird der berechnete Gutschriftsbetrag auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen, heißt es seitens des Finanzministeriums.

Das sind die Voraussetzungen

Ein automatischer Steuerausgleich (Antragslose Arbeitnehmerveranlagung) erfolgt in einem ersten Schritt nur, wenn

  • bis zum 30. Juni kein Steuerausgleich (keine Arbeitnehmerveranlagung) für das Vorjahr beantragt wurde (d.h. kein Formular L 1 abgegeben wurde),
  • der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt und
  • das Finanzamt aufgrund der vorhandenen Daten Folgendes annehmen kann:
    -Es wurden nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen.
    -Es werden keine besonderen Ausgaben geltend gemacht (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, z.B. Alleinverdienerabsetzbetrag).

In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob

  • bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben wurde. Wenn nicht, ist jedenfalls eine antragslose Veranlagung durchzuführen, wenn sich aufgrund der vorhandenen Daten eine Steuergutschrift von mindestens fünf Euro ergibt.

Quelle: www.oesterreich.gv.at

So viel Geld gab es durchschnittlich im Vorjahr

Im Vorjahr wurden Rekordwerte bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verzeichnet, wie das Finanzministerium damals mitteilte. Mehr als 1,7 Millionen Bürger haben durch das Service der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) zu viel bezahlte Lohnsteuer automatisch zurückerhalten. Dabei wurden Guthaben in Höhe von über 810 Millionen Euro vollautomatisiert ausbezahlt. Im Durchschnitt waren das 467 Euro pro Steuerzahler. Wie hoch die Auszahlung im Durchschnitt heuer ausfällt, wird sich noch zeigen. Allerdings dürfte man wieder mit einigen hunderten Euro rechnen. Fest steht jedoch auch, wer den Antrag selbst einreicht, bekommt grundsätzlich mehr Geld zurück. Rund 900 Euro waren es durchschnittlich im Vorjahr.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Steuerausgleich kann mittels Formular beantragt werden, um zu viel bezahlte Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge („SV-Rückerstattung“) oder den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

Seit 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ein Sozialversicherungserstattungsbetrag wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet, außer es wurde auf die automatische Durchführung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verzichtet.

Ein automatischer Steuerausgleich (Antragslose Arbeitnehmerveranlagung) erfolgt in einem ersten Schritt nur, wenn

  • bis zum 30. Juni kein Steuerausgleich (keine Arbeitnehmerveranlagung) für das Vorjahr beantragt wurde (d.h. kein Formular L 1 abgegeben wurde),
  • der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt und
  • das Finanzamt aufgrund der vorhandenen Daten Folgendes annehmen kann:
    -Es wurden nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen.
    -Es werden keine besonderen Ausgaben geltend gemacht (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, z.B. Alleinverdienerabsetzbetrag).

In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob

  • bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben wurde. Wenn nicht, ist jedenfalls eine antragslose Veranlagung durchzuführen, wenn sich aufgrund der vorhandenen Daten eine Steuergutschrift von mindestens fünf Euro ergibt.

Quelle: www.oesterreich.gv.at

Wer den Lohnsteuerausgleich nicht selbst einreicht, bekommt grundsätzlich deutlich weniger Geld zurück. Im Vorjahr haben mehr als 1,7 Millionen Bürger durch das Service der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) zu viel bezahlte Lohnsteuer automatisch zurückerhalten. Dabei wurden Guthaben in Höhe von über 810 Millionen Euro vollautomatisiert ausbezahlt. Im Durchschnitt waren das 467 Euro pro Steuerzahler.

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