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/ ©APA/TOBIAS STEINMAURER
Die Polizei riegelte den Einsatzort großflächig ab.

Tödliche Schüsse: Verdächtiger verschanzte sich mit Gewehr in Wohnung

Großeinsatz der Polizei in Wien-Brigittenau in der Nacht auf heute, Donnerstag, 20. Juni: Der Verdächtige verschanzte sich mit einer Langwaffe in seiner Wohnung. Die Polizei gab Schüsse ab.

von APA/ RED
2 Minuten Lesezeit(281 Wörter)

In der Nacht zum Donnerstag, dem 20. Juni, kam es zu einem Polizei-Großeinsatz im Bereich des Kapaunplatzes in (20.) Wien-Brigittenau. Grund waren die Drohungen eines mit Messer bewaffneten Mannes. Mehrere Personen hatten den Verdächtigen im Bereich des Kapaunplatzes wahrgenommen. Gegen 21.30 Uhr gingen schließlich die ersten Anrufe bei der Polizei ein. Details zur Art der Drohungen des Mannes waren in der Nacht noch „Gegenstand laufender Ermittlungen“, wie es zur APA hieß. Polizei-Sprecher Mattias Schuster zufolge war der „Mann auf jeden Fall sehr bedrohlich unterwegs“.

In Wohnung verschanzt

Nach der Alarmierung flüchtete der Verdächtige in seine Wohnung im dritten Stock eines Mehrparteienhauses und verschanzte sich dort. Es kam zu einem ersten Kontaktversuch mit ihm. „Der Mann öffnete den Beamtinnen und Beamten die Tür mit einer Langwaffe in der Hand“, sagte Schuster. Daraufhin seien noch vor der Tür Schüsse durch die Polizei abgegeben worden. Er habe sich dann wieder in seine Wohnung zurückgezogen. Daraufhin sicherte die Exekutive das Gebäude von außen ab.

Tödliche Schüsse

Wenig später ging der Verdächtige dann auf seinen Balkon und richtete sein Gewehr gezielt auf die Polizei. „Aufgrund der offensichtlichen Bedrohung kam es erneut zu Schüssen durch die Polizei“, so Schuster. In der Folge rettete sich der Angreifer schwer verletzt in den Innenraum, die Beamten stürmten daraufhin die Wohnung. „Die Tür wurde gewaltsam geöffnet“, sagte Schuster. Dort fanden die Polizisten den Verdächtigen leblos vor. Ein Notarzt konnte um kurz nach 0.30 Uhr letztlich nur mehr seinen Tod feststellen. Details zur Identität des Mannes lagen vorerst noch nicht vor. (APA, red. 20.06.2024)

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