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Bild auf 5min.at zeigt einen umgestürzten Baum in Graz.
Das Land Steiermark leistet aus dem Katastrophenfonds Entschädigungen für privates Eigentum, das im Rahmen von Unwettern beschädigt oder vernichtet wurde.

Unwetter-Schäden: Land Steiermark informiert über Katastrophenfonds

Die Unwetter in der Steiermark vom Wochenende haben eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Wer aber kommt für die Schäden auf?

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
1 Minute Lesezeit(190 Wörter)

Durch die schweren Gewitter- und Niederschlagsereignisse am vergangenen Wochenende kam es in Teilen der Steiermark zu umfangreichen Schäden durch Hochwasser, Vermurungen und Hangrutschungen. Vielerorts haben die Wetterextreme regelrecht eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Besonders betroffen waren die Oststeiermark sowie der Großraum Graz. So wurde für den gesamten Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sowie einige Gemeinden im Bezirk Graz-Umgebung (Deutschfeistritz, Eggersdorf, Kumberg, St. Radegund, Übelbach und Weinitzen) die Katastrophe festgestellt.

Katastrophenfonds sollen helfen

Das Land Steiermark leistet aus dem Katastrophenfonds Entschädigungen für privates Eigentum, das im Rahmen von Unwettern beschädigt oder vernichtet wurde. Betroffene können sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden und einen sogenannten „Privatschadensausweis″ einbringen oder dies per e-Government von zuhause aus erledigen. Umfasst sind Schäden an Gebäuden und Inventar, Ernte, Flur, Vieh und Wald, privaten Straßen und Forstwegen sowie Schäden durch Erdrutsche.

Das ist zu beachten

  •  Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.
  • Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
  • Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden. Das Antragsformular ist unter diesem Link abrufbar.

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