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Kurioser Fall: Steirerin lässt sich 12 Mal vom selben Mann scheiden

Kurioser Fall: Steirerin lässt sich 12 Mal vom selben Mann scheiden

Bis dass der Tod uns scheidet? Eine Steirerin hatte für die Trennung(en) von ihrem zweiten Ehemann wohl ganz andere Gründe. Ganze 12 Mal ließ sich die Frau nämlich vom selben Mann scheiden. Das steckt dahinter.

von Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(373 Wörter)

So bezog die Steirerin nach dem Tod ihres ersten Gatten im Jahr 1981 eine Witwenpension. Um diese nach einer erneuten Eheschließung weiterhin zu erhalten, schlug die Frau einen fragwürdigen Weg ein. Im Oktober 1982 heiratete sie erstmals ihren zweiten Gatten, von dem sie sich 1988 zum ersten Mal scheiden ließ. „Danach heiratete die Klägerin ihren zweiten Gatten bis Mai 2022 weitere elf Mal und ließ sich ebenso oft wieder von ihm gemäß § 55a EheG scheiden, obwohl die beiden stets in einem gemeinsamen Haushalt lebten, die Haushaltstätigkeiten und die (wesentlichen) Kosten teilten und auch eine Geschlechtsgemeinschaft unterhielten“, berichtet der Oberste Gerichtshof (OGH).

Nach der 12. Scheidung war Schluss

Nach den ersten elf Scheidungen gewährte die Pensionsversicherungsanstalt der Klägerin nach Ablauf der Wartefrist von 2,5 Jahren jeweils erneut die Witwenpension nach ihrem verstorbenen ersten Gatten und nach jeder erneuten Heirat immer eine Abfertigung (in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension). Nach der letzten Scheidung im Mai 2022 war dann Schluss. Die Pensionsversicherungsanstalt verweigerte die Witwenpension, weil die mittlerweile zwölfte Scheidung von ihrem zweiten Gatten eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts darstelle, heißt es weiter. Das gefiel der Steirerin nicht und sie zog vor Gericht. Jedoch sahen auch Vorinstanzen eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts und wiesen ihr Anliegen ab.

OGH bestätigt Urteil

Letztendlich zog die Frau mit der Angelegenheit bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) – mit wenig Erfolg. Denn auch der OGH bestätigte das Urteil des Erstgerichts. „Angesichts der seit der ersten Heirat unverändert gebliebenen Lebensverhältnisse kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ehe vor der letzten Scheidung iSd § 55a EheG tatsächlich seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben und das eheliche Verhältnis wirklich unheilbar zerrüttet waren“, heißt es. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Klägerin und ihr zweiter Gatte dies im Zuge der zwölften Scheidung tatsachenwidrig behaupteten und damit die einvernehmliche Scheidung erwirkt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. „Da die Klägerin somit tatsächlich keinen Anspruch auf die Scheidung hatte, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt auf diese beruft und eine (durch die Scheidung scheinbar wiederaufgelebte) Witwenpension beantragt“, so der OGH.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 09.04.2024 um 17:52 Uhr aktualisiert

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