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Steuern 2025: So viel zahlst du kommendes Jahr

2025 soll hinsichtlich der Steuern etwas Entlastung für die Steuerzahler bringen. Die genauen Details dazu präsentierte heute die Regierung.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(296 Wörter)

Seit 2023 ist die kalte Progression Geschichte, damit ist auch die schleichende Steuererhöhung beendet. Im ersten Jahr ohne kalte Progression 2023 haben sich die Menschen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. Im kommenden Jahr 2025 sparen sich die Steuerzahler weitere 2 Milliarden Euro.

2025: Änderung bei den Steuern

Zwei Drittel der 2 Milliarden Euro werden dafür eingesetzt, die Tarifgrenzen und Absetzbeträge zu erhöhen. Übrig bleibt das „variable Drittel“. 2025 soll dieses voraussichtlich 651 Millionen ausmachen. Nun, was aber geschieht mit dem „variablen Drittel“? Die Details präsentierten heute, Donnerstag, 4. Juli, Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) sowie Vizekanzler Werner Kogler und Sozialminister Johannes Rauch (beide Grüne).

Tarifgrenzen erhöht

Die Abschaffung der kalten Progression beeinflusst auch die Tarifgrenzen. Ein Blick zurück ins Jahr 2022, vor der Abschaffung der kalten Progression. Damals waren Einkommen ab 11.000 Euro steuerpflichtig. 2023 wurde schließlich die kalte Progression abgeschafft. Damit wurden auch die Tarifstufen an die Inflationsrate angepasst. 2023 galten Einkommen bis 11.693 Euro als steuerfrei und 2024 waren es 12.816 Euro.

2025: So sehen die neuen Tarifstufen aus

In der logischen Schlussfolgerung werden auch 2025 die Tarifgrenzen erhöht. Die Erhöhung macht knapp 4 Prozent für alle Steuerstufen aus. Davon abgesehen ist der Höchststeuersatz von 55 Prozent bei Einkommen ab einer Million Euro. Außerdem werden zusätzlich die Absetzbeträge, samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst.

Die neuen Tarifstufen

    • 1. Tarifstufe: 13.308 Euro (0 Prozent)
    • 2. Tarifstufe: 21.617 Euro (20 Prozent)
    • 3. Tarifstufe: 35.836 Euro (30 Prozent)
    • 4. Tarifstufe: 69.166 Euro (40 Prozent)
    • 5. Tarifstufe: 103.072 Euro (48 Prozent)
    • bis 1.000.000 Euro (50 Prozent)
    • ab 1.000.000 Euro (55 Prozent)

„Variables Drittel“ kommt Steuerzahlern zugute

Nun zum „variablen“ Drittel – hier hat die Regierung einige Maßnahmen festgelegt, wie dieses verwendet werden soll. Ein Teil davon macht der monatliche Kinderzuschlag in Höhe von 60 Euro aus. Außerdem wird das Kilometergeld erhöht und die Kleinunternehmergrenze angehoben. Erhöht werden zudem die Tages- und Nächtigungsgelder für Inlandsdienstreisen. Alle weiteren Maßnahmen findet ihr hier aufgelistet.

Das passiert mit dem „variablen Drittel“

  • Erwerbstätige, alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen bekommen einen monatlichen Kinderzuschlag von 60 Euro pro Kind.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden erhöht: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro, statt wie bisher 26,40 Euro betragen. Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
  • Bei Dienstreisen mit den Öffis wird ein Beförderungszuschuss in Höhe von 50 Cent für die ersten 50 Kilometer vergeben.
  • Das Kilometergeld für Autos, Motor- und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
  • Auch beim Sachbezug für Dienstwohnungen gibt es eine Änderung: Die sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht. Außerdem werden Gemeinschaftsräume nicht mehr jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
  • Die Kleinunternehmergrenze wird von 35.000 Euro auf 55.000 Euro angehoben.

Häufig gestellte Fragen

Die kalte Progression ist ein Phänomen, das Steuerzahler unbemerkt belastet. Sie tritt auf, wenn Einkommen mit der Inflation steigen, die Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge in der Lohn- und Einkommensteuer aber statisch bleiben. Das führt dazu, dass Bürger einen höheren Teil ihres Einkommens versteuern müssen und das Einkommen an Kaufkraft verliert.

Konkret bedeutet die Abschaffung der kalten Progression: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Sagen wir, dein Brutto-Lohn wird um 9% erhöht. Durch die Abschaffung der kalten Progression fällt die schleichende Steuererhöhung weg, also sollte am Ende auch dein Netto-Lohn um jene 9%, statt vielleicht 7%, erhöht werden. De facto, bekommst du am Ende mehr Geld.

Alle Steuerzahler profitieren davon.

Die Wirkung der Abschaffung der kalten Progression zeigt sich immer ab dem 1. Jänner des jeweiligen Jahres, da zu diesem Zeitpunkt Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge valorisiert werden.

  • 1. Tarifstufe: 13.308 Euro (0 Prozent)
  • 2. Tarifstufe: 21.617 Euro (20 Prozent)
  • 3. Tarifstufe: 35.836 Euro (30 Prozent)
  • 4. Tarifstufe: 69.166 Euro (40 Prozent)
  • 5. Tarifstufe: 103.072 Euro (48 Prozent)
  • bis 1.000.000 Euro (50 Prozent)
  • ab 1.000.000 Euro (55 Prozent)

Bis zu 13.308 Euro.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 04.07.2024 um 11:00 Uhr aktualisiert
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