![Eine Bildmontage auf 5min.at zeigt E-Scooter und den Neuen Platz in Klagenfurt.](https://www.5min.at/wp-content/uploads/2024/06/1719572392-E-Scooter-Klagenfurt-1468x1032.webp)
Tempolimit und Parkverbote: Klagenfurt verschärft Regeln für E-Scooter
Eine neue Verordnung soll in Klagenfurt nicht nur das Problem von "wild parkenden" E-Scootern eindämmen, sondern gibt den Rollerfahrern jetzt auch klare Geschwindigkeitsbegrenzungen vor.
Seit 1. Juni 2024 gelten in Klagenfurt strengere Regeln für E-Scooter-Fahrer. Diese wurden aufgrund steigender Beschwerden über falsch abgestellte Scooter und brenzligen Situationen – insbesondere in der Innenstadt – notwendig, heißt es seitens der Stadt. „Die nun geltende E-Scooter-Verordnung schafft strengere Regeln für Verleiher-Firmen und deren Kunden. Damit verbessert sich die Ordnung und Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen. In der Innenstadt gibt es zudem nun auch eigene Flächen, auf denen die E-Scooter abgestellt werden müssen“, betont Verkehrsstadträtin Sandra Wassermann (FPÖ).
24 neue Abstellflächen, „die zu nutzen sind“
Unter anderem wurden innerhalb des Ringes 24 Abstellflächen markiert, die E-Scooter-Fahrer jetzt nutzen können und sollen. Sie befinden sich am St. Veiter Ring, in der Waaggasse, in der Theatergasse, in der Ursulinengasse, in der Herrengasse, in der Bahnhofstraße, am Jacques-Lemans-Platz, am Neuen Platz, in der Wiesbadener Straße, am Heiligengeistplatz, in der Dr.-Herrmann-Gasse, in der 8.-Mai-Straße, in der Paradeisergasse, in der Adlergasse, in der Lidmanskygasse, in der Karfreitstraße, in der Paulitschgasse, in der 10.-Oktober-Straße sowie in der Lichtenfelsgasse und sollen das Problem von „wild parkenden“ E-Scootern eindämmen.
Abstellverbot für E-Scooter:
Außerhalb des Ringes gilt ein Abstellverbot für E-Scooter in folgenden Bereichen:
- in Fußgängerzonen
- Begegnungszonen
- Kurzparkzonen (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen)
- in öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen
- vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung
- auf Gehsteigen mit einer Breite von weniger als 2,5 Meter sowie auf Gehsteigen mit einer Breite von mehr als 2,5 Meter (wenn keine Restbreite von zumindest zwei Metern verbleibt)
- auf Radwegen sowie auf Geh- und Radwegen
- in Fahrradabstellanlagen
- im Haltestellenbereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen)
- auf Flächen mit taktilem Leitsystem
Falsch abgestellte E-Scooter können auf der Homepage der Stadt Klagenfurt auf www.klagenfurt.at/escooter gemeldet werden. Sie müssen vom jeweiligen Vermieter nach eingegangener Meldung unverzüglich abgeholt bzw. rechtskonform abgestellt werden.
Tempolimit für E-Scooter
Um Schnellfahrer einzubremsen, gilt in Fußgängerzonen für E-Scooter zudem eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung von 8 km/h! Im übrigen Stadtgebiet sind maximal 20 km/h erlaubt. Auch die Anzahl von Verleih-E-Scootern wurde nun begrenzt. Pro Vermieter sind maximal 200 Roller erlaubt, davon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring. „Halten Vermieter bzw. Kunden die Regeln nicht ein, drohen Verwaltungsstrafen“, erklärt man seitens der Stadt abschließend.
Mit einer neuen Verordnung verschärft die Stadt Klagenfurt das Regelwerk für E-Scooter-Fahrer. Was sagt ihr dazu?
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