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/ ©Montage: Canva & 5 Minuten
Eine Bildmontage auf 5min.at zeigt eine Frau, die einen Mund-Nasen-Schutz trägt, vor dem Landesgericht Klagenfurt.

Prozess nach tödlicher Coronainfektion: Es steht Aussage gegen Aussage

Eine 54-jährige Kärntnerin soll ihren schwer krebskranken Nachbarn im Winter 2021 mit Corona angesteckt haben. Am heutigen Donnerstag musste sie sich wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Klagenfurt verantworten.

von Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(380 Wörter)

Die Frau muss sich bereits zum zweiten Mal vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten – 5 Minuten berichtete. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten war sie bereits vergangenen Sommer rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer kranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, war die Frau aber freigesprochen worden. Dieser Teil des Urteils wurde dann gekippt: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, stellte die zweite Instanz fest.

Nachbar war Krebspatient

Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Einzelrichterin Sabine Götz hat nun im aktuellen Prozess die Aufgabe, zwei mögliche Kontakte zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn zu beleuchten, um Klarheit in die Sache zu bringen. Sie sollen sich am 15. und am 21. Dezember 2021 ereignet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aussage gegen Aussage

Nach der Verhandlung am Donnerstag stand aber weiterhin Aussage gegen Aussage: Sohn und Schwiegertochter des Verstorbenen sowie seine Ehefrau gaben an, dass es am 21. Dezember 2021 zu einem Kontakt im Stiegenhaus gekommen sei. Die Angeklagte sei in ihrer Tür im Flur des Mehrparteienhauses gestanden, der später Verstorbene ihr gegenüber. „Sie hat wirklich krank ausgesehen. Ich habe sie noch gefragt, ob sie Corona hat, das hat sie verneint und gesagt, sie hat nur eine Grippe“, gab der Sohn an. Er habe sich große Sorgen gemacht, weil er gewusst habe, wie gefährlich eine Covid-Infektion für Krebspatienten sein könne. Das bestritt die Angeklagte vehement: „An diesem Tag habe ich weder vom Bett aufstehen noch reden können, weil ich so krank war. Das kann also gar nicht so stattgefunden haben“, sagte sie. Bereits an einem vorherigen Verhandlungstag hatte sie angegeben, eine Coronainfektion sei für sie nie zur Debatte gestanden: „Für mich war klar, das ist eine Bronchitis, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe.“

Prozess erneut vertagt

Weil ein Zeuge auf Urlaub war, musste der Prozess erneut vertagt werden. Ein neuer Verhandlungstermin, bei dem ein Arzt des Verstorbenen befragt werden soll, stand vorerst nicht fest. (APA / red. 27.6.2024)

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