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/ ©Montage: Canva & BMI/Gerd Pachauer
Symbolfoto
Eine Bildmontage auf 5min.at zeigt einen Lenker, der einen Alkomattest macht und eine Verkehrskontrolle.

Mehr Alko-Unfälle im Sommer: „Kann fatale Folgen haben“

ÖAMTC warnt vor besorgniserregendem Trend: In den Sommermonaten wird jedes Jahr ein signifikanter Anstieg an Alko-Unfällen auf Österreichs Straßen verzeichnet.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(276 Wörter)

Im Vorjahr kamen bei Alkoholunfällen 26 Menschen auf Österreichs Straßen ums Leben. Weitere 3.303 wurden verletzt. „Die negativen Auswirkungen alkoholischer Getränke im Straßenverkehr werden immer noch zu oft unterschätzt“, weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger und verweist gleichzeitig auf einen besorgniserregenden Trend: „Vor allem in den Sommermonaten verzeichnen wir jedes Jahr einen signifikanten Anstieg alkoholverursachter Unfälle […].“

„Kann fatale Folgen haben“

Die sommerlichen Temperaturen und längeren Tagesstunden würden nämlich zu Festen, Freiluftkonzerten, Veranstaltungen oder geselligem Beisammensein einladen, wie aktuell unzähligen Public Viewings zur Fußball-Europameisterschaft beweisen. „Im Zuge dieser Veranstaltungen kann es zu erhöhtem Alkoholkonsum kommen und die Teilnehmer können durch Leichtsinn dazu verleitet werden, den Heimweg alkoholisiert anzutreten“, so die Expertin des Mobilitätsclubs. Oft würden die Gefahren des Alkohols in geselliger Runde einfach vergessen oder verdrängt werden: „Eine erhöhte Risikobereitschaft, kombiniert mit einer rein subjektiv empfundenen Leistungssteigerung, kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben.“

Geldstrafen bis zu 5.900 Euro

Dabei zählt das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss zu den schwersten Verkehrsverstößen und entsprechend streng sind auch die strafrechtlichen Konsequenzen. Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer empfindlichen Verwaltungsstrafe mit einer Vormerkung rechnen – ab 0,8 Promille sogar mit dem Entzug der Lenkberechtigung und je nach Grad der Alkoholisierung mit Geldstrafen bis zu 5.900 Euro, so Seidenberger. Zusätzlich werde die Teilnahme an einem Verkehrscoaching vorgeschrieben. Noch drastischer sind die Konsequenzen nach einem Unfall. Denn wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille „intus“ hat, könnte die Haftpflichtversicherung auf dem Regressweg bis zu 11.000 Euro vom alkoholisierten Unfallverursacher zurückfordern.

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