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Die Teilleistung der Matura kann künftig etwa auch in Form eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage oder eines Podcasts erfolgen.

Fix beschlossen: Neue Optionen für AHS-Maturanten bei der VWA

Die bisher an den Gymnasien verpflichtende Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) wird durch eine "Abschließende Arbeit" ersetzt - und das bereits ab kommendem Schuljahr.

von APA
2 Minuten Lesezeit(476 Wörter)

Das hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Mittwoch angekündigt. Die Teilleistung der Matura kann künftig etwa auch in Form eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage oder eines Podcasts erfolgen. Bis 2028/29 ist alternativ auch eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Matura möglich.

VWA sei „nicht mehr zeitgemäß“

Die vor mehr als zehn Jahren an den AHS verpflichtend eingeführte VWA sei „nicht mehr zeitgemäß“, begründete Polaschek im Pressefoyer nach dem Ministerrat die Entscheidung. Künftig soll nicht mehr nur die Textarbeit im Vordergrund stehen, sondern „die Abschließende Arbeit kann künftig auch Produkt eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses sein“. Seit Einführung der VWA habe sich „die Welt etwas weitergedreht“, meinte auch die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer unter Verweis auf die Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz, daher werde sie nun „grundlegend modernisiert und weiterentwickelt“.

Maturanten können künftig zwischen schriftlicher Arbeit und neuen Medienformaten wählen

Die jährlich rund 17.000 Maturantinnen und Maturanten sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie wie bisher eine 40.000 bis 60.000 Zeichen lange schriftliche Arbeit zu einem bestimmten Thema auf vorwissenschaftlichem Niveau verfassen oder diese Teilleistung auf andere Art erbringen wollen. Zugelassen sind laut Polaschek künftig auch völlig neue Medienformate wie beispielsweise die Herstellung eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage, eines Podcasts oder einer empirischen Erhebung und deren Interpretation. Auch eine Performance oder eine kleine historische Recherche in der Nachbarschaft sei möglich, so Maurer. Zentral für die Überprüfbarkeit und Beurteilung soll dabei die Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen sein.

Bis 2028: Wahl zwischen zusätzlicher Prüfung und neuer Form der Abschlussarbeit

Bis zum Schuljahr 2028/29 haben Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit, statt der Abschließenden Arbeit eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Prüfung im Rahmen der Matura abzulegen. Das sei als Ausnahme für die Übergangszeit gedacht, damit alle Beteiligten Zeit hätten, sich für die neue Regelung zu rüsten, betonte Maurer. Regulär gibt es drei oder vier schriftliche Klausuren bzw. je nach Anzahl der gewählten schriftlichen Fächer zwei oder drei mündliche Prüfungen. Die Maturantinnen und Maturanten des kommenden Schuljahrs müssten sich für das zusätzliche Maturafach bis 30. September anmelden. Auch sie haben theoretisch die Möglichkeit, ihre Abschlussarbeit bereits in einer der neuen Formen zu erstellen, allerdings nur mit Einvernehmen ihres Betreuungslehrers bzw. ihrer Betreuungslehrerin.

BHS-Diplomarbeiten bleiben, BMS-Abschlussarbeiten werden abgeschafft

An den berufsbildenden höheren Schulen (BHS), auf die jährlich rund 23.000 und damit mehr als die Hälfte der Maturaabschlüsse entfallen, soll die dortige Diplomarbeit in der derzeitigen Form bestehen bleiben. Die Abschlussarbeiten an den berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) werden dagegen gänzlich abgeschafft und das bereits ab dem kommenden Schuljahr. Das betrifft jedes Jahr 10.000 bis 15.000 Jugendliche. (APA/red.26.62024)

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