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Symbolfoto
Bild auf 5min.at zeigt die Seilbahn mit Gondel in der Stadt

Seilbahn in Wien: Wie gehts jetzt weiter?

Der Streit um eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplante Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg wird vor das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gebracht.

von Stefan Putz
2 Minuten Lesezeit(338 Wörter)

Der Konflikt um eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplante Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg spitzt sich zu. Nachdem die Stadt Wien nach fast einjährigem Verfahren entschieden hatte, dass keine UVP notwendig sei, haben nun mehrere Parteien Beschwerden gegen diesen Bescheid eingereicht. Die Magistratsabteilung 22 (MA 22) bestätigte der APA, dass vier Beschwerden eingelangt seien, die demnächst an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) weitergeleitet würden.

Anrainer aus Döbling und Floridsdorf protestieren

Die Beschwerden stammen von der auf Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei List im Auftrag von Anrainern aus Döbling und Floridsdorf, dem Verein Projektwerkstatt Umwelt und Soziales (VIRUS) sowie der Umweltorganisation „Alliance For Nature“, berichtet der ORF. Auch die Wiener Umweltanwaltschaft hat ein Rechtsmittel eingebracht. Die MA 22 äußerte sich nicht zur Herkunft der Beschwerden, betonte jedoch, dass alle Anliegen sorgfältig geprüft würden.

EU-Richtlinie als Argument

Die Naturschützer und die Umweltanwaltschaft argumentieren, dass eine EU-Richtlinie bereits seit 2011 UVP-Verfahren für Seilbahnen vorschreibt. Österreich habe diese Richtlinie bisher nur unzureichend umgesetzt und führe UVPs nur für Gletscherseilbahnen durch. Fiona List-Faymann, Rechtsanwältin und Vertreterin der Bürgerinitiative „Schützt den Wienerwald – Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg“, erklärte im April 2023 der APA: „Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVPs für Gletscherseilbahnen durchführte.“ Sie betonte, dass die UVP-Pflicht aus der EU-Richtlinie klar hervorgehe, auch wenn das österreichische UVP-Gesetz noch nicht vollständig angepasst sei. Norbert Hörmayer von der Wiener Umweltanwaltschaft teilte diese Ansicht: „Die Übergangsbestimmung des UVP-Gesetzes widerspricht aus unserer Sicht dem EU-Recht.“ Er betonte die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Lösung: „Wir wollen darum eine saubere Lösung und rechtliche Klarheit für die Zukunft.“

Projektentwickler bleiben zuversichtlich

Trotz der Beschwerden zeigte sich Projektentwickler Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, gelassen. „Mit derartigen Beschwerden muss bei einem solchen Verfahren immer gerechnet werden“, sagte Dejaco in einem Statement. „Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Wien bestätigen wird.“

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