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/ ©Montage: Canva/ BKA-Wilde
Bild auf 5min.at zeigt den Gesundheitsminister Johannes Rauch im Vordergrund und im Hintergrund eine Apotheke.
Die Pharmaindustrie wird verpflichtet, ihre Lagerbestände zu erhöhen.

Pharmaindustrie muss jetzt 700 Medikamente für den Winter einlagern

Damit es zu keinem Versorgungsengpass im Winter kommen kann, muss die Pharmaindustrie ihre Lagerbestände erhöhen und somit von rund 700 Medikamenten einen Bedarf von vier Monaten einlagern.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(246 Wörter)

Lieferengpässe bei Medikamenten haben in den vergangenen Jahren europaweit zu einer angespannten Situation geführt. Die Versorgung der österreichischen Bevölkerung konnte mit einem Bündel an kurzfristigen Maßnahmen sichergestellt werden. Jetzt teilt das Gesundheitsministerium unter Johannes Rauch (Grüne) eine weitere Maßnahme mit.

700 Medikamente müssen eingelagert werden

Die pharmazeutische Industrie wird nun dazu verpflichtet, ihre Lagerbestände deutlich zu erhöhen. Demnach müssen von rund 700 kritischen Medikamenten ein Bedarf von vier Monaten eingelagert werden. Dazu zählen insbesondere Schmerzmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Erkältungssymptome, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen. In den kommenden Monaten werden die Lager gefüllt, damit die Arzneimittel bereits im Winter zur Verfügung stehen. „Die Bevorratungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird noch heute – nach ihrer Genehmigung durch die Europäische Kommission – kundgemacht. Um den vollen Lagerstand zu erreichen, hat die Industrie zehn Monate Zeit“, heißt es.

Kosten werden auf Antrag rückerstattet

„Im vergangenen Winter konnten wir die Medikamentenversorgung in Österreich durch kurzfristige Maßnahmen bestmöglich sicherstellen. Durch die Verpflichtung zu höheren Vorräten sollten Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln endgültig Vergangenheit sein“, ist Gesundheitsminister Rauch überzeugt. „Langfristig braucht es eine europäische Lösung, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen absichert.“ Die Kosten, die der pharmazeutischen Industrie durch die erhöhte Arzneimittelbevorratung entstehen, können auf Antrag durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erstattet werden.

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