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/ © APA/dpa/Marcel Kusch
Symbolfoto
Bild auf 5min.at zeigt René Benko.
Gegen Mama Benko darf keine Änderungen an den Stiftungen mehr durchführen.

Einstweilige Verfügung gegen Mama Benko

Im Zug des Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko und der einstweiligen Verfügung gegen Mama Benko steht die Entscheidung des Gerichtes vorrübergehend fest.

von Leonie Höllwarth
2 Minuten Lesezeit(298 Wörter)

Nachdem im Konkursverfahren über das persönliche Vermögen von Signa-Gründer René Benko Klage erhoben und eine einstweilige Verfügung gegen Mama Benko Ingeborg als Erststifterin zweier Privatstiftungen, vonseiten des Massenverwalter, eingebracht wurde, steht die Entscheidung des Gerichtes nun fest: Frau Benko darf keine Änderungen an den beiden Stiftungserklärungen- und Statuen mehr durchführen. Bei den Stiftungen handelt es sich um die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz.

Benkos Mutter darf Stiftungen nicht mehr ausüben

Die einstweilige Verfügung trete ab sofort in Kraft. Ingeborg Benko kann gegen die eingeschränkte Ausübung auf ihre Rechte berufen. Die einstweilige Verfügung würde jedoch nur jenen Teil der Klage betreffen, der sich auf die Unterlassung der Stifterrechte-Ausübung durch Benkos Mutter bezieht. Der zweite Teil der Klage, bei dem die Stifterrechte dem die Insolvenz/Massenverwalter zukommen soll, müsse jedoch im Hauptverfahren ausjudiziert werden. Es gäbe jedoch auch gute Nachrichten für die Benko-Seite. Auf den „Stiftungszweck“ der Stiftungen habe der rechtliche Disput im Moment keine Auswirkung, denn der Massenverwalter habe darauf, bis die Zivilrechtscausa rechtskräftig entschieden ist, keinen direkten Zugang.

Begünstigte stehen weiterhin in „Bedacht“

Auch wenn René Benko als kein Begünstigter der beiden Stiftungen aufscheint, im Gegensatz zu seiner Mutter, wird vermutet, dass er dennoch durch sie indirekt aufgrund interner Vereinbarung begünstigt sei. Dies wird aber erst nach Rechtskraft des Hauptverfahrens entschieden, das müsse vor Gericht ausgefochten werden. Für den Moment gelten die Stiftungen deshalb als „eingefroren“. Dies bedeutet laut Anwälten jedoch nicht, dass die Begünstigten nicht weiter „bedacht werden“können. Es wird vermutet, dass in der Laura Privatstiftung, die nach Benkos Tochter benannt ist, Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich drinstecken.

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