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/ ©APA/AFP
Snapchat wirkte bei Ausforschung des Angeklagten mit.

Auf Snapchat: Mädchen (15) wurde zu Sex-Videos gedrängt

Eine Snapchat-Bekanntschaft entwickelte sich für ein 15-jähriges Mädchen aus Wien zu einem Albtraum. Der Tatverdächtige, ein 19-Jähriger, drängte sie dazu, Sex-Videos zu versenden.

von APA
2 Minuten Lesezeit(409 Wörter)

Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch, dem 19. Juni, ein Fall von Cyber-Grooming – das gezielte Manipulieren minderjähriger Opfer im Internet zur Begehung sexuell motivierter Übergriffe – verhandelt worden. Ein 15-jähriges Mädchen hatte im vergangenen November im Instant-Messenger-Dienst Snapchat einen Burschen kennengelernt, der sie derart unter Druck setzte, dass sie ihm am Ende mehrere Videos übermittelte, die sie bei der Vornahme geschlechtlicher Handlungen zeigten.

Sex-Videos gefordert

Zunächst hatte der junge Mann mit der Betroffenen ein unverfängliches Gespräch geführt, an dessen Ende er um ein Foto ihres entblößten Oberkörpers bat. Laut Anklage schickte ihm das Mädchen ein solches freiwillig. Damit baute der Bursch dann eine Drohkulisse auf. Am nächsten Tag forderte er weitere Fotos. Als die 15-Jährige sich weigerte, drohte er ihr mit der Veröffentlichung des ersten Bildes sowie ihrer Handy-Nummer und Wohnanschrift. „Er ist recht aggressiv vorgegangen. Sie hat sich dem Druck gebeugt“, schilderte die Staatsanwältin. In weiterer Folge brachte der Bursch die 15-Jährige dazu, dass sie mehrere Sex-Videos anfertigte und ihm diese zukommen ließ.

Anzeige erstattet

Nach einigen Tagen vertraute sich die verzweifelte 15-Jährige einer Freundin an. Diese überzeugte sie, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Bei den polizeilichen Ermittlungen kooperierte Snapchat mit den Strafverfolgungsbehörden, so dass ein 19 Jahre alter Kochlehrling als Tatverdächtiger ausgeforscht und zur Anklage gebracht werden konnte.

19-Jähriger bestreitet alles

Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren hatte der 19-Jährige die Täterschaft bestritten und versichert, er sei Opfer einer Verwechslung. Vor einem Schöffensenat legte er nun allerdings ein Geständnis ab. „Er weiß nicht genau, warum er das gemacht hat“, sagte seine Verteidigerin. Ihrem Mandanten sei die Sache „sehr unangenehm“. Vor der Beschuldigteneinvernahme wurde auf Antrag des Rechtsvertreters der 15-Jährigen die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Update: Urteil gefällt

Bei der Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Der 19-Jährige kam im Hinblick auf seine bisherige Unbescholtenheit und seine geständige Verantwortung mit einer Bewährungsstrafe davon. Dem Mädchen muss er binnen 14 Tagen eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 1.500 Euro überweisen, womit er sich ausdrücklich einverstanden erklärte. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet und ihm die Weisung erteilt, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Der Kochlehrling war mit dem Urteil eben so einverstanden wie die Staatsanwältin: Er wurde wegen geschlechtlicher Nötigung rechtskräftig zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. (APA, 19.06.2024)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 19.06.2024 um 15:09 Uhr aktualisiert

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