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Ein Bild auf 5min.at zeigt eine niesende Frau am Strand.
Krank am Meer? Mit den Tipps der AK Kärnten fallen die Urlaubstage nicht ins Wasser

Krank am Meer: Verfällt der Urlaub bei Grippe und Co.?

Im Urlaub krank zu werden, ist sicherlich keine angenehme Erfahrung. Doch unter bestimmten Voraussetzungen müsst ihr zumindest nicht auf eure Urlaubstage verzichten, klärt Arbeiterkammer-Jurist Maximilian Turrini auf.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(350 Wörter)

Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde und der Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen informiert sowie bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstands-Bestätigung vorgelegt wird, zählen die Tage nicht als Urlaub. „Diese Tage werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die krankheitsbedingte Unterbrechung den Urlaub nicht verlängert. Sobald der vereinbarte Urlaub endet oder man wieder gesund ist, geht’s auch wieder zurück in den Job“, erklärt Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung „Arbeits- und Sozialrecht“ in der Arbeiterkammer Kärnten.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung „Arbeits- und Sozialrecht“ in der Arbeiterkammer Kärnten.
©AK Kärnten / Helge Bauer
Am Foto: Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung „Arbeits- und Sozialrecht“ in der Arbeiterkammer Kärnten

Das müsst ihr beachten

Doch was ist zu tun, wenn einen etwa Fieber während des Aufenthalts am Meer erwischt? Turrini: „Wer im Ausland erkrankt, benötigt neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung über die Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses durch zugelassene Ärzte. Diese Bestätigung entfällt, wenn man nachweisen kann, in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt worden zu sein.“ In der EU und Schweiz, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien und Norwegen könnt ihr dafür die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für die Krankenbehandlung benützen. Diese findet ihr auf der Rückseite eurer E-Card. Für andere Destinationen müsst ihr euch einen Urlaubskrankenschein bei eurem Sozialversicherungsträger holen.

Arbeiterkammer fordert Kündigungsschutz im Krankenstand

„Arbeitnehmende sind vor dem Verlust des Arbeitsplatzes auch während eines Krankenstandes nicht geschützt. Dabei gelten dieselben Kündigungsfristen und -termine. Arbeitgeber müssen das Entgelt auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen, sofern die Arbeitnehmenden noch einen Anspruch darauf haben“, erklärt der AK-Jurist. Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach gibt außerdem zu bedenken: „Damit die Arbeitnehmenden ihre Leistung am Arbeitsplatz erbringen können, ist es unerlässlich, dass sie sich auch im Krankheitsfall in Ruhe auskurieren können, ohne Angst zu haben, den ihnen zustehenden Urlaub oder gar den Job zu verlieren. Wir fordern daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.“

Ein Bild auf 5min.at zeigt Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach.
©AK Kärnten / Gernot Gleiss
Am Foto: Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach

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