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/ ©APA/dpa
Das fehlende Kopftuch hat eine Lehrerin den Wunsch-Vertrag gekostet.

15.000 Euro Ersatzbetrag: IGGÖ diskriminierte Lehrerin ohne Kopftuch

Das Urteil steht fest. Im Falle einer Wiener Lehrerin, die ihr Kopftuch ablegte und deshalb keinen Vertrag als Landeslehrerin erhielt, entschied es das Gericht als "unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion".

von APA
2 Minuten Lesezeit(351 Wörter)

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hat eine Islamlehrerin diskriminiert, weil sie das Kopftuch abgelegt hat. Das besagt ein erstinstanzliches Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts, über das „profil“ und der „Standard“ berichten und das der APA vorliegt. Die Frau soll keinen Vertrag als Landeslehrerin erhalten haben, weil sie kein Kopftuch trug. Das Gericht sah eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion, die IGGÖ will das Urteil anfechten.

Sie legte ihr Kopftuch zuerst im privaten Umfeld und schließlich im Uterricht ab

Die Klägerin, die ab 2006 in einem Dienstverhältnis mit der IGGÖ stand, hatte seit dem Kindesalter das Kopftuch getragen. Ungefähr ab 2016 hat sie es laut Unterlagen des Gerichts allerdings sukzessive zunächst im privaten Umfeld und schließlich auch im Unterricht abgelegt. Das hat laut dem nicht rechtskräftigen Urteil dazu geführt, dass das Ansuchen der Klägerin auf Übernahme als Wiener Landeslehrerin nicht weiter behandelt und auch nicht an die Wiener Bildungsdirektion weitergeleitet wurde.

15.000 Euro Ersatzbetrag

„Das Motiv dafür war, dass die Klägerin nach Ansicht der Fachinspektoren das nach der islamischen Glaubenslehre zur Kopfbedeckung bei einer Frau gebotene Kopftuch nicht, nicht ständig oder nicht ausreichend getragen hat“, sah das Gericht „eine – unmittelbare – Diskriminierung aufgrund der Religion“. Die IGGÖ soll nun für die erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Ersatzbetrag von 15.000 Euro an die Klägerin bezahlen. Eine „wichtige Entscheidung für die Rechte von muslimischen Religionslehrerinnen“ sah der Wiener Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS), wie er am Samstag auf „X“ schrieb. „Niemand darf in Österreich zum Tragen eines Kopftuchs gedrängt werden.“

Dominik Nepp fordert Auflösung der IGGÖ

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp forderte als Konsequenz des Gerichtsurteils in einer Aussendung die Auflösung der IGGÖ. „Die islamistischen Tendenzen der IGGÖ sind nicht mehr zu leugnen“, findet Nepp. „Immer wieder fallen deren Repräsentanten auf, indem sie Ansichten des radikalen Islam propagieren und ihre Religion über die geltenden Gesetze stellen. Diese Vorgangsweise ist nicht länger zu tolerieren. Daher muss der Status als offizielle Vertretung der Muslime möglichst rasch aberkannt werden.“ (APA/15.6.2024)

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