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/ ©APA/AFP
59 gefälschte Werke Gerhard Richters stehen beim Prozess im Fokus.

Wertvolle Kunstwerke gefälscht: Ehepaar bekommt Haftstrafen

Ein Ehepaar im Alter von 65 und 60 Jahren ist am Donnerstag, dem 13. Juni, am Innsbrucker Landesgericht, Tirol, unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges rechtskräftig schuldig gesprochen worden.

von APA
2 Minuten Lesezeit(478 Wörter)

Ihnen wurde vorgeworfen, von 2019 bis 2022 zahlreiche gefälschte Werke namhafter Künstler wie Gerhard Richter verkauft oder angeboten zu haben. Der erstangeklagte 65-Jährige wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, seine 60-jährige Ehefrau zu 21 Monaten – wobei 14 Monate davon bedingt waren. Das Paar hatte sich im Prozess geständig gezeigt. Die gefälschten Werke betrafen neben Richter auch Größen wie Keith Haring, Andy Warhol oder Jean-Michel Basquiat.

In Deutschland bereits verurteilt

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Paul Menardi erkannte mildernde Umstände an. Neben dem Geständnis habe der Mann etwa zur Wahrheitsfindung beigetragen und zum Teil durch Rückzahlungen versucht, den Schaden wiedergutzumachen. Erschwerend wog allerdings eine Verurteilung in Deutschland aufgrund einer Spekulation mit Gold. Die Vorstrafe war noch nicht getilgt. Der Richter würdigte indes den „ordentlichen Lebenswandel“ der Zweitangeklagten, sie wurde auf freien Fuß gesetzt. Doch das Ehepaar wurde nicht in allen Punkten schuldig gesprochen. So konnte etwa bei einem Werk von Mel Ramos vor Gericht nicht geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt. Auch ein Werk von Kiki Kogelnik soll echt gewesen sein.

In der Schweiz verhaftet

Dem im Herbst in der Schweiz verhafteten Ehepaar hatte eine Strafe von ein bis zehn Jahre gedroht. Nach Verkündung des Urteils meldeten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittelverzicht an. Neben den Haftstrafen wurden den beiden allerdings Zahlungen an Privatbeteiligte in Höhe von rund 550.000 Euro aufgebrummt.

59 Werke verkauft

Laut Anklage hat das aus Deutschland stammende und in Tirol lebende Paar durch vorwiegend gefälschte Drucke Dritte geschädigt. So verkauften sie etwa einem Mann 59 gefälschte Werke Richters zu einem Preis von 669.503 Euro. In einem weiteren Fall sollen sie Fälschungen von Jeff Koons, Robert Longo, Damien Hirst, KAWS und Basquiat um 39.000 Euro verkauft haben. Zudem wurden sie beschuldigt, einer Galerie Werke, die vermeintlich von Alex Katz und Mel Ramon stammen, um 110.267 Euro untergejubelt haben. Bei einem Kölner Auktionshaus war es wiederum nur zum Versuch gekommen, Werke von Haring, Warhol und Richter zur Versteigerung anzubieten.

Werke und Unterschriften gefälscht

Zur Verschleierung dürfte das Paar einen hohen Aufwand betrieben haben. Stets wurde die Herkunft der angeblichen Kunstschätze und Unterschriften der Künstler auf den Kunstwerken gefälscht. Im Fall von Gerhard Richter sollen „Vorlagen aus dem Internet“ verwendet worden sein, die dann über Online-Portale ausgedruckt worden sein sollen, sagte die Staatsanwältin. Die beiden hätten „diverse Firmen erstellt. Die Mitarbeiterinnen auf den Websites waren einfach Models aus dem Internet“. Die Scheinfirmen – u.a. in den USA „beheimatet“ – sollten die Echtheit der Kunstwerke bestätigen. Ein Zeuge – ein Geschädigter – sprach den Angeklagten indes mit „Herr Schmitt“ an. Dabei handelte es sich um einen falschen Namen, den der „Kunsthändler“ verwendet hatte. Weitere geladene Zeugen erschienen vor Gericht nicht. (APA, 13.06.2024)

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