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ÖAMTC-Tipps: So verhältst du dich bei einem Verkehrsunfall im Ausland

Wer im Ausland mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich vorab auf einen etwaigen Notfall gut vorbereiten. Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten könnten Notsituationen ansonsten verschärfen, warnt der ÖAMTC-Jurist.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(140 Wörter)

„Die internationale Versicherungskarte – auch bekannt als ‚Grüne Karte‘ – sollte bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland immer dabei sein. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs notwendig ist, erspart sie oft unnötige Probleme“, erklärt ÖAMTC-Jurist Patrick Boschitz. Die Karte sei kostenlos bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt.

Ein Bild auf 5min.at zeigt jemandem beim Ausfüllen eines europäischen Unfallberichts.
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Europäischen Unfallbericht bereithalten

„Ebenfalls in jedes Handschuhfach gehört der europäische Unfallbericht, der es den Beteiligten erleichtert, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Inhaltlich und grafisch ist der Bericht innerhalb Europas in allen Sprachen gleich“, so Boschitz weiter. Er sei auch in der ÖAMTC-Broschüre „Alles für Ihre Reise“ zu finden, die für Mitglieder kostenlos erhältlich ist.

Was passiert, wenns passiert ist?

  • Absichern: Ist man tatsächlich in einen Unfall verwickelt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einige entscheidende Regeln zu beachten. Zuerst die Unfallstelle absichern – also: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen.
  • Wenn nötig, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden.
  • Zur eigenen Sicherheit – sofern nicht ohnehin auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben – sollte vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden. „In vielen Ländern ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, für jeden Insassen eine eigene Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Um sicherzustellen, dass Sie stets gesetzeskonform unterwegs sind, empfehlen wir, für jeden Mitfahrenden – unabhängig von Alter oder Größe – eine Warnweste im Auto griffbereit zu haben“, betont der Clubjurist.
  • Exekutive verständigen: Ob man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, ist international unterschiedlich geregelt. „Grundsätzlich gilt: Bei Personenschaden, oder hohem Sachschaden muss, wenn die Daten nicht ausgetauscht werden können, die Polizei gerufen werden. Das erleichtert die anschließende Schadenregulierung wesentlich“, hält der Rechtsexperte fest.
  • „Man sollte unbedingt auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestehen und keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht – auch nicht vor der Polizei“, erläutert Boschitz zudem. Wird die Polizei ohne Not verständigt, fällt – wie in Österreich – meist eine „Blaulichtgebühr“ an.
  • Reisende sollten sich außerdem die Kontaktdaten des Unfallgegners, der anwesenden Polizei-Beamten und Zeugen notieren. Wichtig ist auch, das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden.

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