Klagenfurts Lärmschutzverordnung wurde verschärft
Ausgeweitet wurden die Verbotszeiten für Sportschießen im Freien. Die Änderung der Lärmschutzverordnung wurde am heutigen Dienstag mehrheitlich in der Stadtsenatssitzung beschlossen.
Die Lärmschutzverordnung dient im Wesentlichen dem Schutz von Anrainern vor ungebührlich störenden Lärmentwicklungen in der Nachbarschaft. Geregelt wird neben der Inbetriebnahme von Rasenmähern und Laubbläsern, auch Baulärm und sogenannter „sonstiger ungebührlich störender Lärm“. Dazu zählt auch die Lärmerregung durch Sportschießen im Freien.
Lärmschutzverordnung wird verschärft
Im Rahmen der heutigen Stadtsenatssitzung wurde diesbezüglich nun eine Änderung beschlossen. Die Verbotszeiten für Sportschießen im Freien werden auf den Zeitraum zwischen 11 und 15 Uhr sowie 18 und 7 Uhr erweitert. Bisher galten die Verbotszeiten von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 7 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt generell eine Verbotszeit für Sportschießen im Freien. Die Änderung der Lärmschutzverordnung wurde mehrheitlich beschlossen.
Dringlichkeitsantrag der SPÖ
Die Ausweitung der Verbotszeiten soll zur Verbesserung der Situation zwischen Schießstätten und angrenzender Wohnbevölkerung beitragen und entspricht auch einem Dringlichkeitsantrag der SPÖ. Der geschäftsführende Klubobmann Gemeinderat Christian Glück (SPÖ) zeigt sich erfreut: „Seit Jahren schon schwelt der Konflikt zwischen Anrainerinnen und Anrainern mit der Schießstätte. Durch die neuen Ruhezeiten konnte ein wichtiger Kompromiss hergestellt werden.“ Auch Gemeinderat Ralph Sternjak (SPÖ) ist erleichtert, dass endlich Bewegung in das schon lange geforderte Anliegen der Anrainer kommt.
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