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Bis zu 750 Euro: Diese Personen können sich die AK-Förderung sichern

Die Arbeiterkammer Steiermark fördert wissenschaftliche Arbeiten. Zwischen 200 und 750 Euro gib es für Studierende - welche Voraussetzungen diese für den Zuschuss erfüllen müssen, erfährst du hier.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
1 Minute Lesezeit(242 Wörter)

Die Arbeiterkammer Steiermark will herausragende Forschung zu fördern. Deshalb haben Studierende die Möglichkeit, sich mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit etwas dazuzuverdienen. Bis zu 750 Euro sind möglich. Die Einreichfrist endet am 31. Juli 2024.

200 bis 750 Euro

Die Arbeiterkammer Steiermark öffnet die Türen für Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen, die zwischen August 2023 und Juli 2024 abgeschlossen wurden und will diese mit einem „kleinen Zuckerl“ belohnen – mit einer Förderung von 200 bis zu 750 Euro.

Wer kann teilnehmen?

Engagierte Köpfe mit Wohnsitz in der Steiermark, die an österreichischen Hochschulen studieren und Mitglieder der Arbeiterkammer Steiermark sind oder deren Eltern dieser Kammer angehören, können den Zuschuss beantragen. Das Thema muss für die Aufgaben der Arbeiterkammer relevant sein.

Das Antragsritual

Um sich diesen finanziellen Bonus zu sichern, müssen die Antragsteller eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Ein gebundenes Exemplar ihrer Arbeit, eine Beurteilung, ein Abstract, ein kurzes Antragsschreiben, der tabellarische Lebenslauf und nicht zuletzt ein Bild der forschenden Persönlichkeit.

Themen, die die Welt bewegen

Nur bestimmte Themen kommen für die Förderung in Frage, aber welche? Von Arbeits- und Sozialrecht über Gleichstellungsthemen bis hin zu Fragen der Gesundheit und Konsumentenschutz – die Förderung erstreckt sich über ein breites Spektrum, das auch Erwachsenen- und Berufsbildung, Arbeitswelt und Schule, Geschichte der Arbeit, Arbeitssicherheit, soziale Fragestellungen, Auswirkungen neuer Technologien auf den Arbeitsmarkt und viele weitere spannende Bereiche umfasst.

Häufig gestellte Fragen

Du muss an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen beziehungsweise ordentlich konsekutiven Studiums von August 2023 bis Juli 2024 erstellt und bereits approbiert worden sein. Das Thema muss für die Aufgaben der AK von Relevanz sein. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller muss den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und eine österreichische Hochschule besucht haben. Sie beziehungsweise er selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark sein.

Die Einreichfrist für die aktuelle Förderrunde gilt von 1. Jänner bis 31. Juli 2024. Hier der Antrag und die Richtlinie für den Zuschuss.

  • Gebundenes Exemplar der Arbeit
  • Beurteilung der Arbeit
  • Abstract (ein bis maximal fünf Seiten)
  • Kurzes Antragsschreiben mit Hinweis auf die thematische Relevanz der Arbeit zur AK
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zusammenfassung der Arbeit (max. 70 Worte) in elektronischer Form
  • Foto der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in elektronischer Form
  • Bei Mitgliedschaft der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten zur AK Steiermark: Meldezettel von beiden Personen

Arbeits- und Sozialrecht, Vereinbarkeit Beruf und Familie, Frauen und Gleichstellungsthemen, Gesundheit, Pflege und Betreuung, Konsumentenschutz und -erziehung, Verschuldung privater Haushalte, Erwachsenen- und Berufsbildung, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik, Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen und Kultur, Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit & Gesundheit, Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf, Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt …), Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitssituation und Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeit­nehmer:innenbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, Pendler:innen, Marktforschung etc.)

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