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Bub (1) im Pool ertrunken: Staatsanwaltschaft brachte Strafantrag ein
Der Bub ist im Juli 2023 im hauseigenen Pool ertrunken.

Bub (1) im Pool ertrunken: Staatsanwaltschaft brachte Strafantrag ein

Ein äußerst tragisches Ereignis überschattete Kärnten im Juli 2023. Ein einjähriger Junge stürzte in den Familienpool. Tage später starb der kleine Junge. Neben der Trauer kommt nun auch ein Verfahren auf die Eltern zu.

von Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(307 Wörter)

Es war ein kurzer Moment, der in einer schlimmen Tragödie endete.

Im Krankenhaus verstorben

Aber zurück zum Anfang: Es war ein heißer Sommertag im Juli 2023. Der einjährige Bub stürzte in einem unbeobachteten Moment in den Familienpool. Als seine Mutter zurückkam, trieb das Baby bereits reglos im Wasser. Sofort wurde er wiederbelebt und mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Die Ärzte kämpften um sein Leben, doch leider vergeblich. Tage später verstarb der Kleine im Krankenhaus.

Antrag eingebracht

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelte wegen Fahrlässigkeit gegen beide Elternteile. Staatsanwalt und Pressesprecher Mag. Markus Kitz: „Die Staatsanwaltschaft führte die Ermittlungen gegen die beiden und hat mit 18. März 2024 Strafantrag beim örtlich zuständigen Bezirksgericht wegen dem Vergehen der fahrlässigen Tötung nach § 80 Abs 1 StGB eingebracht. Somit wird es zu einer Hauptverhandlung kommen, wobei ein Termin noch nicht feststeht.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ähnlicher Fall 2023: Mädchen ertrank im Wörthersee

Ebenfalls letztes Jahr, aber am Wörthersee: Ein Mädchen stürzte von einem Steg ins Wasser, während ihre Mutter, eine 37-Jährige, versuchte, ihr Tretboot dort festzumachen. Die Mutter, die gerade das Boot sicherte, hatte ihre Tochter, die nicht schwimmen konnte, kurzzeitig aus den Augen verloren. Plötzlich war das Kind verschwunden. Nach einigen Minuten entdeckte ein Badegast das Mädchen in ungefähr zweieinhalb Metern Tiefe und zog es leblos aus dem Wasser. Eine Woche danach verstarb das Kind im Krankenhaus.

Diversion mit Bewährungsfrist

Die Staatsanwaltschaft beschrieb den Vorfall als „Fahrlässigkeit mit sehr tragischen Folgen“, die jedoch keine strafrechtliche Verfolgung nach sich zog. Die unbescholtene Mutter sei durch das Geschehen bereits genug bestraft. Sie hat sich auf eine Diversion mit Bewährungsfrist geeinigt. Wie im Fall in Ossiach ähnlich geurteilt wird, bleibt bis zur Verhandlung offen.

Was ist Fahrlässigkeit?

Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will aber jemand, der fahrlässig handelt, keinen „Erfolg“ (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen.

Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden. Diese Unterscheidung spielt beispielsweise bei der Berechnung von Schadenersatzansprüchen eine wichtige Rolle.

Quelle: Österreich.gv.at

Paragraf 80 Absatz 1 Strafgesetzbuch

„Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.04.2024 um 16:46 Uhr aktualisiert

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