Skip to content
/ ©pixabay

Harte Strafen angekündigt: Wo du den E-Scooter parken darfst

In Parkanlagen sowie auf Gehwegen können E-Scooter, insbesondere für seh- und gehbeeinträchtigte Menschen, zu gefährlichen Hindernissen werden. Doch dies soll sich bald ändern, wenn es nach den Plänen der Verantwortlichen geht.

von Stefan Putz
2 Minuten Lesezeit(264 Wörter)

Ab Anfang Juli sollen neue Vorschriften in Klagenfurt in Kraft treten, Verstöße werden streng geahndet. Stadträtin Sandra Wassermann erklärt: „Nach Gesprächen mit Vertretern anderer Städte haben wir Lösungen gefunden, die auf die Gegebenheiten in Klagenfurt zugeschnitten sind.“ Dazu gehört die Schaffung spezieller Parkplätze für E-Scooter. „Die Stadt wird insgesamt 24 Abstellflächen bereitstellen, vor allem im Stadtzentrum“, sagt Wassermann. „Die Betreiber der Scooter müssen pro Elektroroller im Jahr 30 Euro zahlen, um die Kosten für die neuen Maßnahmen zu decken.“

Weniger Scooter im Stadtgebiet

Die Anzahl der Scooter wird begrenzt. Jeder Betreiber darf ab Sommer nur noch 200 Roller bereitstellen, davon 30 in Viktring und der Rest im Stadtgebiet. „Um Gefahren zu vermeiden, werden die Elektrofahrzeuge auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt, in Fußgängerzonen sind es maximal acht Stundenkilometer.“ So berichten Medien „Die Betreiber sind verpflichtet, diese Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch umzusetzen“, betont Wassermann.

Neue Regeln gelten für die Abholzeit

Es gibt auch neue Regeln für die Abholzeiten der E-Scooter. „Wenn sich Leihroller in verbotenen Bereichen befinden, haben die Betreiber zwei Stunden Zeit, sie abzuholen“, erklärt Wassermann. „Werden die Vorschriften nicht eingehalten, droht eine Geldstrafe von 50 Euro. Bei Nichterreichbarkeit der Verantwortlichen können Strafen von mindestens 200 Euro verhängt werden.“ Die Stadt hat mit den Verleihern eine Obergrenze von 30.000 Euro für Strafen vereinbart. Wird diese überschritten, wird der Vertrag gekündigt und der Betrieb eingestellt. Die neuen Regelungen sollen diese Woche im Gemeinderat beschlossen und ab dem 1. Juli umgesetzt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 23.04.2024 um 15:35 Uhr aktualisiert

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes