Güterzug-Kollision in Fürnitz: Prozess gegen Lokführer verzögert sich
Es war ein Schock: Am frühen Morgen des 20. Jänners 2023 kam es zu einem Güterzugunfall in Fürnitz. Nun muss sich der Lokführer vor Gericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Fast ein Jahr ist seit der Tragödie vergangen und mittlerweile steht fest: Eine Verkettung unglücklicher Umstände war die Ursache für den dramatischen Unfall. Zum einen war bei einem der Züge jenes Sicherungssystem defekt, das ein sofortiges Bremsverfahren einleitet, sollte der Lokführer das rote Ampelsignal nicht bemerken. Zum anderen soll der Lokführer grob fahrlässig gehandelt haben, darum soll er sich vor dem Villacher Bezirksgericht verantworten.
Richterin krank
Eigentlich hätte der 35-jährige Lokführer schon im Dezember vor Gericht stehen sollen, da die Richterin aber erkrankte, wurden weitere Termine für Jänner und März angesetzt. Der Mediensprecher des Villacher Gerichts, Mario Žužek, erklärt nun dem ORF gegenüber, dass besagte Richterin länger ausfiele und eine junge Kollegin denn Fall übernehme.
Was war geschehen?
Am frühen Morgen des 20. Jänners 2023 wurden die Einsatzkräfte zahlreicher Freiwilliger Feuerwehren im Bezirk Villach und Villach-Land nach Fürnitz alarmiert. Zwei Güterzüge waren miteinander kollidiert und aus den beschädigten Waggons waren rund 80.000 Liter Kerosin ausgetreten. Der angeklagte Lokführer sieht die Schuld nicht bei sich. Er sagt, dass er ja bekannt gegeben habe, dass er ohne Zugsicherungssystem unterwegs wäre. Und die Erlaubnis, mit 100 km die Stunde zu fahren, soll ihm erteilt worden sein. Zudem meint der Deutsche, dass das Vorsignal nicht richtig funktioniert habe, es sei ihm nicht angezeigt worden, dass das nächste Signal Rot anzeigt.
Staatsanwaltschaft sieht das anders
Die Staatsanwaltschaft gibt dem Lokführer nicht recht und hat durch ein Gutachten Anklage gegen den Mann erhoben. Ihm wird das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, die Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, heißt es seitens des ORF. Der Anwalt des Deutschen beantragte ein ergänzendes Gutachten. In den nächsten drei bis vier Monaten soll dann der Prozess starten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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